Danke für Ihr Verständnis!
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Corona-Regelungen für unsere Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Kepler Universitätsklinikum an allen Standorten nur über den Haupteingang möglich ist.
Sollten bei Ihnen als Besucherin oder Besucher sowie Begleitperson aktuell Symptome eines grippalen Infektes (Husten, vermehrter Schnupfen, Halsschmerzen oder Fieber) bestehen, so verschieben Sie bitte – zur Wahrung der Sicherheit Ihres im Kepler Universitätsklinikum befindlichen Angehörigen – Ihren Besuch bzw. die Begleitung. Wir danken vielmals für Ihr Verständnis!
Dieser Hinweis gilt auch für beaufsichtigungspflichtige Kinder, die mit der Besucherin oder dem Besucher mit in das Kepler Uniklinikum gebracht werden.
Es besteht keine FFP2-Maskenpflicht mehr.
Bitte beachten Sie die unten stehenden aktuellen Regelungen für Besucherinnen und Besucher.
Auf den Intensivstationen können abweichende Besuchsregelungen gelten. Wir bitten Sie, direkt mit der jeweiligen Intensivstation abzuklären, ob hier Besuch empfangen werden kann oder nicht.
Eine Patientin bzw. ein Patient darf 1x pro Tag von zwei Personen für je eine Stunde Besuch erhalten.
14.00 bis 18.00 Uhr
Patientinnen und Patienten können selbst entscheiden, wer sie besuchen kommt. Jede Patientin und jeder Patient bekommt einen persönlichen Besucher-PIN. Die Patientinnen und Patienten geben den PIN an ihre Wunschbesucherinnen und -besucher weiter. An der Eingangsschleuse wird der PIN abgefragt.
Im Kepler Universitätsklinikum besteht bis 30.04.2023 ein FFP2-Maskenpflicht, ab 01.05.2023 entfällt diese.
Die Covid-Testpflicht für stationäre Patientinnen und Patienten entfällt mit sofortiger Wirkung.
Aufgrund der aktuellen Situation ist derzeit keine persönliche Befundabholung im Kepler Universitätsklinikum möglich.
Danke für Ihr Verständnis!