Die oberösterreichischen Spitäler passen mit 1. September 2024 erneut die Besuchsregelungen an. Ab diesem Zeitpunkt dürfen gleichzeitig vier Besucherinnen bzw. Besucher empfangen werden. Die Beschränkung des Besuches auf eine Stunde pro Tag entfällt zudem. Es bleibt jedoch weiterhin bei einem kontrollierten Zugang über die in den Spitälern eingerichteten Schleusen. Ausnahmen gelten wie bisher für den Besuch von Kindern sowie von schwer kranken und sterbenden Menschen. Die strikte Einhaltung der individuell festgelegten Besuchszeiten in den Spitälern ist weiterhin erforderlich.
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich der Schluss ziehen, dass es für die rasche Genesung der Patientinnen und Patienten von äußerst großem Vorteil ist, wenn die Anzahl der Besuche begrenzt ist und innerhalb eines festgelegten Zeitraums stattfindet. Die Beibehaltung der Besuchsregelung und vor allem die strikte Einhaltung der Besuchszeiten dient also eindeutig dem Wohl der Patientinnen und Patienten.
Die Spitäler sehen es aber auch als ihre Aufgabe, die Belastung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich primär auf die Pflege der Patientinnen und Patienten konzentrieren können und nicht mit überbordendem Besucherandrang konfrontiert werden. Die vergangenen Jahre des kontrollierten Besucherzustromes ist von den Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern sehr positiv aufgenommen worden. Sie schätzen es, sich in der besucherfreien Zeit voll auf die Patientenversorgung konzentrieren zu können.
„Die bisherigen Besuchsregelungen haben sich aus den genannten Gründen in den vergangenen Jahren gut bewährt. Dennoch sehen wir jetzt die Möglichkeit einer weiteren Lockerung – jedoch keiner völligen Freigabe. Wir hoffen daher auf das Verständnis der Besucherinnen und Besucher für diese Entscheidung im Sinne unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Mag. Johann Minihuber, MBA MAS, Geschäftsführer der Oö. Ordensspitäler Koordinations GmbH und Mag. Dr. Franz Harnoncourt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Oberösterreichischen Gesundheitsholding (OÖG).
Die ab 1. September 2024 gültigen Regelungen im Überblick:
Eine Patientin/ein Patient darf gleichzeitig von vier Besucherinnen bzw. Besuchern besucht werden.
Die Besuchszeiten sind strikt einzuhalten. Es gelten die definierten Besuchszeiten des jeweiligen Krankenhauses - in den OÖG-Kliniken täglich zwischen 14 und 18 Uhr.
Für den Besuch schwer kranker und sterbender Patientinnen und Patienten werden mit den Angehörigen individuelle Vereinbarungen getroffen.
Die Presseaussendung zum Thema finden Sie auf der Website der OÖG.