Die Vorstellung im Allergie Zentrum erfolgt nur nach Terminvereinbarung mit Zuweisung von einer Fachärztin/einem Facharzt oder in begründeten schwerwiegenden/dringlichen Fällen von der Hausärztin/dem Hausarzt.
Für einen optimalen Ablauf der Terminvergabe bitten wir, auf den Überweisungsschein eine klar formulierte (Verdachts-)Diagnose und eine konkrete Fragestellung anzugeben.
Wir möchten Sie höflichst darauf aufmerksam machen, dass Zuweisungsscheine mit Allgemeinbegriffen wie z.B. „Allergie“, „FAB h.e.“, „Allgemeine Allergieaustestung erbeten“, „Allergieabklärung erbeten“ ohne konkrete Angaben – wie oben ausdrücklich gewünscht – leider von uns nicht bearbeitet werden können.
Bei Verdacht auf Arzneimittelallergie oder Arzneimittelintoleranz bitten wir Sie, die klinischen Manifestationen und die Namen der nicht-vertragenen Arzneimittel auf dem Zuweisungsschein genau anzugeben.
Bei Narkosezwischenfällen ersuchen wir darum, alle relevante Vorbefunde (Arztbriefe, Narkoseprotokoll, Aufwachraumdokumentation) der Patientin oder dem Patienten mitzugeben. Ohne diese Angaben ist es uns nicht möglich, eine Abklärung durchzuführen.
Zur Abklärung von allergischer Rhinitis, Kreuzallergien, erhöhtem Gesamt IgE, fraglich allergischem Asthma, Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, Histamin- oder Glutenunverträglichkeit ersuchen wir höflichst um Austestung und Beratung im niedergelassenen Bereich.