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Kinderwunsch Zentrum

 
Kinderwunsch Zentrum
© iStock.com / alice-photo

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    Kepler Universitätsklinikum
    Kinderwunsch Zentrum

    Med Campus IV.
    Krankenhausstraße 26–30
    4021 Linz

    Erreichbarkeit

    T +43 (0)5 7680 84 - 24630
    E-Mail

    Unser Service

    Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung

    Dem Team des Kinderwunsch Zentrums Linz ist es wichtig, Sie ganzheitlich und einfühlsam auf dem Weg...

    Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung

    Dem Team des Kinderwunsch Zentrums Linz ist es wichtig, Sie ganzheitlich und einfühlsam auf dem Weg zum Wunschkind zu begleiten. Dieser Weg soll für ...

    Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung

    Dem Team des Kinderwunsch Zentrums Linz ist es wichtig, Sie ganzheitlich und einfühlsam auf dem Weg zum Wunschkind zu begleiten. Dieser Weg soll für Sie so einfach, angenehm und unkompliziert wie möglich sein. Wir bieten Ihnen daher umfassenden Service an und laden Sie herzlich ein, unser Angebot zu nutzen.

    Zu folgenden Zeiten sind wir gerne für Sie da...

    Ambulanz:
    Mo., Di., Mi., Do., Fr. von 08.00 bis 13.30 Uhr
    Di. und Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
    Sa. und So. von 09.00 bis 11.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Elektronische Terminvergabe:
    Über den beigefügten Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

    Telefonische Terminvergabe:
    T +43 (0)5 7680 84 - 24630

    Terminvergabezeiten:
    Mo., Mi. und Fr. von 07.00 bis 14.00 Uhr
    Di. und Do. von 07.00 Uhr bis 17.30 Uhr
    Sa., So. und feiertags von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Erstgespräch

    Schritt eins auf dem Weg zu medizinischer Hilfe ist das ausführliche Erstgespräch im Kinderwunsch Z...

    Erstgespräch

    Schritt eins auf dem Weg zu medizinischer Hilfe ist das ausführliche Erstgespräch im Kinderwunsch Zentrum. Dabei nimmt sich eine Fachmedizinerin bzw....

    Erstgespräch

    Schritt eins auf dem Weg zu medizinischer Hilfe ist das ausführliche Erstgespräch im Kinderwunsch Zentrum. Dabei nimmt sich eine Fachmedizinerin bzw. ein Fachmediziner aus unserem Team viel Zeit für Ihre Beratung.

    Das ausführliche Gespräch ermöglicht es der Ärztin bzw. dem Arzt, sich ein Bild vom bisherigen Verlauf Ihrer Kinderlosigkeit, von Ihren Erwartungen und Befürchtungen zu machen. Sie können alle Fragen stellen, die Ihnen am Herzen liegen, um herauszufinden, ob eine medizinische Behandlung eine mögliche Option ist. Im Optimalfall bringen Sie bereits alle relevanten Befunde mit, die im Vorfeld von Fachärztinnen und -ärzten erstellt wurden. Sind noch keine Befunde vorhanden bzw. weitere notwendig, führen wir im Kinderwunsch Zentrum bzw. in der gynäkologischen Tagesklinik die entsprechenden Untersuchungen durch.

    Das Erstgespräch ist unverbindlich.

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit...

    Paare mit Wohnsitz im Inland:

    • Lichtbildausweis beider Partner in Kopie
    • Heiratsurkunde (falls vorhanden) in Kopie
    • medizinische Befunde (falls vorhanden) in Kopie
    • nichtösterreichische Staatsbürger/-innen: Reisepass und Aufenthaltstitel

    Checkliste für Paare aus dem Ausland

    Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Sie!

    Telefonisch erreichen Sie uns unter T +43 (0)5 7680 84 - 24630 zu folgenden Zeiten:

    Mo., Mi. und Fr. von 07.00 bis 14.00 Uhr
    Di. und Do. von 07.00 Uhr bis 17.30 Uhr
    Sa., So. und feiertags von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Elektronische Terminvergabe:

    Gerne können Sie auch unser Angebot der Online-Terminvereinbarung für die Buchung Ihres Erstgesprächs nutzen.

    Unseren Folder "Gemeinsam zum Wunschkind – Kinderwunsch Zentrum" finden Sie hier zum Download.

    Unterlagen für Paare mit Wohnsitz im Inland

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit... Lichtbildausweis beider Partner in Ko...

    Unterlagen für Paare mit Wohnsitz im Inland

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit... Lichtbildausweis beider Partner in Kopie Heiratsurkunde (falls vorhanden) in Kopie medi...

    Unterlagen für Paare mit Wohnsitz im Inland

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit...

    • Lichtbildausweis beider Partner in Kopie
    • Heiratsurkunde (falls vorhanden) in Kopie
    • medizinische Befunde (falls vorhanden) in Kopie
    • nichtösterreichische Staatsbürger/-innen: Reisepass und Aufenthaltstitel

    Sie finden hier auch das Formular für die Zustimmungserklärung eines Notars bzw. einer Notarin, die unverheiratete Paare für eine Kinderwunschbehandlung benötigen. Das Formular wird von uns ausgefüllt – der Download dient zu Ihrer Information! Ebenso möchten wir Sie schon im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.

    Zustimmungserklärung Notar
    Österreichisches Fortpflanzungsmedizingesetz
    Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015

    Unterlagen für Paare mit Wohnsitz im Ausland

    Seit Mai 1999 ist das Kinderwunsch Zentrum Linz nach EN ISO 9001:2008 TÜV-zertifiziert. Zudem unter...

    Unterlagen für Paare mit Wohnsitz im Ausland

    Seit Mai 1999 ist das Kinderwunsch Zentrum Linz nach EN ISO 9001:2008 TÜV-zertifiziert. Zudem untermauert unsere rege wissenschaftliche Tätigkeit uns...

    Unterlagen für Paare mit Wohnsitz im Ausland

    Seit Mai 1999 ist das Kinderwunsch Zentrum Linz nach EN ISO 9001:2008 TÜV-zertifiziert. Zudem untermauert unsere rege wissenschaftliche Tätigkeit unsere Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Kinderwunschbehandlung in (Ober-)Österreich. Modernste, teilweise im eigenen Haus entwickelte Labormethoden und optimale Kulturbedingungen (z. B. Blastozystenkultur) für Ihre Embryonen erlauben hohe Befruchtungs- und Schwangerschaftsraten.

    Bitte beachten Sie, dass es uns jederzeit möglich ist, nach Ihrem jeweiligen Embryonenschutzgesetz zu arbeiten. Die Entscheidung, ob Sie die Vorteile, die die österreichische Fortpflanzungsmedizin bietet, nützen wollen, muss jedes Paar für sich selbst treffen und uns spätestens am Punktionstag mitteilen.

    Ihre Vorteile im Kinderwunsch Zentrum Linz...

    • Bei uns werden ausländische Paare insofern bevorzugt, als dass es für ihre Kinderwunschbehandlung keinerlei Wartezeiten gibt.
    • Wir sind rund um die Uhr für Sie da! Aufgrund der Tatsache, dass sich der Zyklus der Frau selten nach dem Kalender richtet, sind wir auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie da, um eine bestmögliche Betreuung und Schwangerschaftsrate zu ermöglichen.
    • Als öffentliches Krankenhaus können wir die Kosten einer Kinderwunschbehandlung deutlich unter jenen privater Mitanbieter halten, ohne dass dies unseren exzellenten Schwangerschaftsraten abträglich wäre. Diesbezüglich sind ausländische Paare österreichischen Patientinnen und Patienten gleichgestellt.
    • Zur möglichen Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse (v. a. in Deutschland) stellen wir Ihnen gerne einen maßgeschneiderten schriftlichen Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dazu empfiehlt es sich, bereits vor Beginn der Kinderwunschbehandlung mit Ihrer Krankenkasse bezüglich einer Kostenbeteiligung Kontakt aufzunehmen.
    • Da die Entfernung nach Linz theoretisch einem mehr oder weniger regelmäßigen Erscheinen vor Ort (z. B. Erstgespräch, Ultraschallkontrollen während der Stimulation) entgegenstehen könnte, hat das Team des Kinderwunsch Zentrums Linz ein Modell entwickelt, das Ihre erforderliche Anwesenheit in Österreich auf einige wenige Tage reduziert. So ist es jederzeit möglich, die hormonelle Stimulation an einem IVF-Institut oder bei einer niedergelassenen Gynäkologin oder einem niedergelassenen Gynäkologen Ihres Vertrauens in Ihrem Heimatland durchführen zu lassen. Gerne sind unsere renommierten Fachärztinnen und -ärzte auch bei der Erstellung eines Stimulationsplans behilflich und stehen den Kolleginnen sowie Kollegen im Ausland mit Rat und Tat zur Seite. Der Befundaustausch sollte im Vorfeld via E-Mail oder Telefon geschehen.

    Welche Unterlagen Sie mitbringen sollten, entnehmen Sie bitte der Checkliste, die Sie hier als Download finden.

    Bitte bringen Sie auch die Behandlungsvereinbarung ausgefüllt zum Erstgespräch mit.

    Checkliste für Paare aus dem Ausland
    Behandlungsvereinbarung für Selbstzahler/-innen

    Sie finden hier auch das Formular für die Zustimmungserklärung einer Notarin bzw. eines Notars, die unverheiratete Paare für eine Kinderwunschbehandlung benötigen. Das Formular wird von uns ausgefüllt – der Download dient zu Ihrer Information! Ebenso möchten wir Sie schon im Vorfeld über mögliche Kosten und über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.

    Österreichisches Fortpflanzungsmedizingesetz
    Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015

    Rechtliche Grundlagen

    Bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden, möchten wir Sie über einige rechtliche und finanzie...

    Rechtliche Grundlagen

    Bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden, möchten wir Sie über einige rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen informieren, die für Sie von...

    Rechtliche Grundlagen

    Bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden, möchten wir Sie über einige rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen informieren, die für Sie von Interesse sind.

    • Nach dem geltenden Österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz (275. Bundesgesetz) von 1992 ist die künstliche Befruchtung außerhalb des Frauenkörpers nur Ehepaaren bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Paaren erlaubt.
    • Sollten Sie nicht verheiratet sein, ist es daher unbedingt notwendig, eine notarielle oder richterliche Bewilligung einzuholen. Dies ist bei einer Notarin bzw. einem Notar oder im für Sie zuständigen Bezirksgericht möglich. Ein Auszug aus dem Bundesgesetzblatt wird Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs ausgehändigt. Dieser sollte einer Notarin bzw. einem Notar oder der Bezirksrichterin bzw. dem Bezirksrichter übergeben werden. Die Bewilligung wird praktisch immer gewährt.
    • Insemination – die Einführung des Samens in die Gebärmutter – ist mit dem Samen des Partners oder eines Dritten erlaubt. Die heterologe Insemination (Befruchtung einer Eizelle im Körper der Frau mit Fremdsamen) wird nur nach eingehendem Gespräch mit dem Paar durchgeführt. Die Spender sind maximal 35 Jahre alt und müssen sich umfangreichen Tests zur körperlichen und geistigen Gesundheit unterziehen, bevor sie als Spender zugelassen werden. Sie erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. In Österreich dürfen maximal drei verschiedene Frauen vom gleichen Samenspender schwanger werden. Die Spende erfolgt halbanonym, d. h., in der Samenbank liegen sämtliche Daten des Spenders inklusive Name auf. Es haben jedoch weder die Eltern das Recht, die Daten des Spenders zu erhalten, noch erfährt der Spender, an wen seine Samenspende gegangen ist. Das Kind hat ab 14 Jahren das Recht, den Namen seines biologischen Vaters zu erfahren. Allerdings haben weder das Kind noch der Spender irgendwelche Ansprüche.
    • In-vitro-Fertilisation mit einem anderen Samen als dem des Partners ist derzeit nicht erlaubt.
    • Eizellenspende, Embryospende, Leihmutterschaft und genetische Präimplantations-Diagnostik sind in Österreich derzeit ebenfalls verboten. Bei der genetischen Präimplantations-Diagnostik wird der bei einer künstlichen Befruchtung entstehende Embryo auf krankhaft veränderte Gene getestet und nur „gesunde“ Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt.
    • Nach internen Richtlinien der Österreichischen IVF-Gesellschaft sollten maximal drei befruchtete und geteilte Eizellen („Embryonen“) pro Versuch in die Gebärmutter transferiert werden.

    Kosten

    Beratungsgespräch für reproduktive Maßnahmen Das Beratungsgespräch für reproduktive Maßnahmen am Ki...

    Kosten

    Beratungsgespräch für reproduktive Maßnahmen Das Beratungsgespräch für reproduktive Maßnahmen am Kinderwunsch Zentrum des Kepler Universitätsklinikum...

    Kosten

    Beratungsgespräch für reproduktive Maßnahmen

    Das Beratungsgespräch für reproduktive Maßnahmen am Kinderwunsch Zentrum des Kepler Universitätsklinikums wird mit 134,- Euro verrechnet.

    Abklärung der Ursachen

    Die Kosten für die Voruntersuchungen zur Abklärung der Ursachen übernimmt die Krankenkasse. Informationen zu den Preisen für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler werden in Kürze hier zur Verfügung gestellt.

    Behandlung

    Seit Jänner 2000 werden die Kosten einer IVF-Behandlung in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zu 70 Prozent von einem dafür eingerichteten Fonds übernommen. Der IVF-Fonds wird zu 50 Prozent aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und zu 50 Prozent aus Überweisungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtungen, des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs und sonstiger privater Versicherungsunternehmen gespeist. Aus dem Fonds werden unter entsprechenden Voraussetzungen 70 Prozent der Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung für maximal 4 Zyklen getragen. Nach einer Schwangerschaft besteht erneut die Möglichkeit von vier geförderten Zyklen. Der verbleibende Selbstbehalt von 30 Prozent muss vom betroffenen Paar übernommen werden.

    Der Fonds springt ein bei:

    • verschlossenen oder dauerhaft funktionsunfähigen Eileitern
    • verminderter Samenqualität beim Mann
    • Endometriose
    • Polyzystischem Ovar-Syndrom

    Kosten für das Paar mit Fondsbeteiligung (pro Versuch)
    Behandlungsvereinbarung für das Paar mit Fondsbeteiligung
    Kosten für das Paar ohne Fondsbeteiligung (pro Versuch)
    Behandlungsvereinbarung für Selbstzahler/-innenTarife gültig ab 1. September 2023Welche Paare in Österreich unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf eine 70-prozentige Kostenübernahme durch den IVF-Fonds haben, regelt das IVF-Fonds-Gesetz. Es trat mit 1.1.2000 in Kraft und wurde mit 30.4.2004 novelliert.

    IVF-Fonds Gesetz 1999
    IVF-Fonds Gesetz Novelle 2004

    Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie und der Österreichischen IVF-Gesellschaft.

    Ihre individuellen Fragen zu den Kosten beantworten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

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    Notfallnummern Notfall

    Notruf- und Notfallnummern in Österreich

    • Rettung 144
    • Euronotruf 112
    • Feuerwehr 122
    • Polizei 133
    • Bergrettung 140
    • Hausärztlicher Notdienst 141
    • Gesundheitsberatung 1450
    • Notruf für Gehörlose 0800 133 133
    • Frauenhelpline 0800 222 555
    • Frauennotruf 01 71 71 9
    • Vergiftungsinformation 01 406 43 43
    • Ärzteflugambulanz 40 144
    • Telefonseelsorge 142
    • Zahnärztlicher Notdienst (Linz) 0732 78 58 77
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