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Ihr Aufenthalt

 
Ihr Aufenthalt
© iStock.com / Kritchanut

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    Adresse

    Kepler Universitätsklinikum
    Geschäftsführung

    Krankenhausstraße 9
    4020 Linz

    Sicherheit, Rechte und Pflichten von Patientinnen und Patienten

    Im Mittelpunkt unserer qualitätsorientierten Arbeit im Kepler Universitätsklinikum steht die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Unerwünschte Ereignisse im Rahmen von Behandlungen können die Patientensicherheit gefährden. Daher arbeiten wir intensiv an der ständigen Verbesserung der Abläufe und Ergebnisse. Strategien zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse wurden entwickelt und konkrete Maßnahmen umgesetzt.

    Klare Ablaufbeschreibungen, Einsatz von Checklisten, regelmäßige Schulungen, Teamtrainings und Übungen an Simulatoren sind nur einige Beispiele dafür, wie die Sicherheit der Patientinnen und Patienten auf höchstem Niveau gehalten wird. Eigens als Risikomanager ausgebildete Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegemitarbeiter/-innen arbeiten gemeinsam mit einem großen Netzwerk an Qualitäts- und Risikobeauftragten in allen Berufsgruppen permanent an der Erkennung von risikohaften Situationen und deren Entschärfung.

    Wenn sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, dann besuchen Sie auch unsere OP-Website. Dort erfahren Sie im Detail, wie wir die Sicherheit in Hochrisikobereichen gewährleisten.

    Das wichtigste Instrument zur Verbesserung der Patientensicherheit ist aber die Kommunikation. Im Krankenhaus arbeiten viele Menschen in komplexen Systemen mit hoher Arbeitsbelastung zusammen und müssen laufend rasche Entscheidungen treffen. In diesen Arbeitsumgebungen ist es wichtig, dass auch Sie als Patientin bzw. Patient die Informationen, die diese Entscheidungen unterstützen, einbringen und Dinge ansprechen, die Ihnen auffallen oder die Ihnen nicht plausibel erscheinen. Wir sind dankbar dafür!

    Die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land OÖ zur Sicherstellung der Patientenrechte können Sie hier nachlesen: RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Patientencharta (Bund - OÖ) - Bundesrecht konsolidiert.

    Zur Plattform Patientensicherheit gelangen Sie durch den Aufruf des gleichnamigen Links.

    Sicherheit

    Brandschutz

    Alle Tätigkeiten, die eine Brandgefahr darstellen, sind zu Ihrem eigenen und zum allgemeinen Wohl zu unterlassen. Das Gebäude ist mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgestattet und bietet damit einen hohen Sicherheitsstandard. In allen Bereichen befinden sich sämtliche notwendigen Brandschutzeinrichtungen.

    Das Rauchen und das Hantieren mit offener Flamme oder offenem Licht sind innerhalb des Krankenhauses grundsätzlich verboten, ausgenommen sind die speziell deklarierten Raucherinnen- und Raucherzonen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Patientinnen- und Patientenzimmer sowie medizinischen Bereiche mit einer extra Sauerstoffversorgung ausgestattet sind. Durch diesen zusätzlichen Sauerstoff kann eine Brandentstehung und Brandausbreitung, in Verbindung mit offenem Feuer und Rauchwaren, um ein Vielfaches beschleunigt werden.

    Verhalten im Brandfall

    • Leiten Sie Wahrnehmungen über Brandgeruch, Rauch und andere gefährliche Gegebenheiten sofort an das Personal weiter.
    • Benutzen Sie im Brandfall keinesfalls einen Aufzug.
    • Bei Brand oder technischen Störungen: unbedingt Weisungen des Personals befolgen! (Zimmer erst nach Aufforderung des Personals verlassen, Türen geschlossen halten)
    • In den Patientinnen- und Patientenzimmern, in allen Gebäuden und Gängen ist das Rauchen strengstens verboten. Nützen Sie die extra beschilderten Raucherbalkone und Raucherzonen.

    Umweltschutz

    Es ist uns ein großes Anliegen, vorausschauend und zukunftsorientiert zu handeln. Damit verbunden räumen wir dem Umweltschutz einen hohen Stellenwert ein. Unterstützen Sie uns durch sparsamen Umgang mit Energie und Trinkwasser und helfen Sie mit, Abfälle getrennt zu sammeln.

    Sicherheit

    Im gesamten Kinderstationsbereich am Med Campus IV. sind in den Steckdosen Kindersicherungen eingebaut (im Inneren der Steckdose, daher nicht sichtbar).

    Rechte und Pflichten von Patientinnen und Patienten

    Rechte von Patientinnen und Patienten

    Eine gute Vertrauensbasis zwischen Patientin bzw. Patient und Ärztin bzw. Arzt ist eine wesentliche Voraussetzung für den Behandlungserfolg. Die gesetzliche Rückendeckung bekommen Sie durch die Patientinnen/-Patientenrechte. Diese schützen und unterstützen die Betroffenen im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens. Die Patientinnen/-Patientenrechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert und stellen sicher, dass Patientinnen und Patienten ihre Ansprüche auch durchsetzen können. Die grundlegenden Rechte sind in der Patientinnen/-Patientencharta ausführlich beschrieben.

    Pflichten von Patientinnen und Patienten

    Um einen optimalen Gesundungsprozess zu gewährleisten, sind Patientinnen und Patienten angehalten, einige Verpflichtungen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:
    • Einhalten von Therapierichtlinien
    • Kooperation mit dem ärztlichen Personal und dem Pflegepersonal während des Heilungsprozesses
    • Grundsätzliche Alkohol- und Drogenabstinenz
    • Anpassen an notwendige organisatorische Erfordernisse, die sich durch den Krankenhausbetrieb ergeben
    • Pflicht, sich gegenüber Mitpatientinnen bzw. Patienten und Krankenhauspersonal angemessen zu verhalten und auf deren Rechte Rücksicht zu nehmen

    Bitte beherzigen Sie diese Pflichten zum Wohle Ihrer Gesundung und der Ihrer Mitpatientinnen bzw. Patienten.

    Oö. Patientenvertretung

    Die Oö. Patienten- und Pflegevertretung behandelt Beschwerden von Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in Krankenanstalten bzw. Alten- und Pflegeheimen. Sie berät unabhängig und weisungsfrei, vertraulich sowie kostenlos bei der Aufklärung von Missständen, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, beim Versuch der außergerichtlichen Schadensregulierung bei medizinischen Schadensfällen im Zusammenhang mit einer Behandlung und bei der Errichtung von Patientenverfügungen.

    Sie finden die Oö. Patientenvertretung im Landesdienstleistungszentrum in Linz: Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
    T +43 (0)732 7720-14215
    E-Mail: ppv.post@ooe.gv.at

    Schweigepflicht

    Das Krankenhauspersonal darf ohne Ihre Einwilligung dritten Personen keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Dies gilt sowohl für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthalts als auch für die Zeit danach. Ihre nächsten Angehörigen werden gerne von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten in einem persönlichen Gespräch informiert. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Sie können dem Krankenhauspersonal untersagen, Auskünfte über Ihre Anwesenheit im Krankenhaus zu erteilen.

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    Notfallnummern Notfall

    Notruf- und Notfallnummern in Österreich

    • Rettung 144
    • Euronotruf 112
    • Feuerwehr 122
    • Polizei 133
    • Bergrettung 140
    • Hausärztlicher Notdienst 141
    • Gesundheitsberatung 1450
    • Notruf für Gehörlose 0800 133 133
    • Frauenhelpline 0800 222 555
    • Frauennotruf 01 71 71 9
    • Vergiftungsinformation 01 406 43 43
    • Ärzteflugambulanz 40 144
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    • Zahnärztlicher Notdienst (Linz) 0732 78 58 77
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